AGB Geschäftskunden

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen – B2B - für Geschäftskunden

 

 

 

§ 1 Geltungsbereich

Der Abschluss des Vertrages zwischen uns – Glanz und Zauber - und Unternehmern (im Folgenden Auftragsgeber genannt) erfolgt zu unseren nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht widersprechen.  Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

 

§2  Angebot und Vertragsabschluss

Mit der schriftlichen Bestellung (E-Mail, Post, Oderbogen) erklärt der Auftraggeber verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir werden kurzfristig, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen die Annahme oder Ablehnung des Vertragsangebots erklären. Der Auftrag tritt damit ggfs. in Kraft. Der Auftraggeber verpflichtet sich die Ware nach Bestellung anzunehmen. Falls der Auftraggeber die Ware nach verbindlicher, schriftlicher Bestellung nicht abnimmt, behält sich Glanz und  Zauber das Recht vor, Schadenersatz zu fordern. Als Schadenersatz wird Glanz und Zauber ihm  30 % der Kaufsumme (Brutto) als geschäftliche Ausfallkosten in Rechnung stellen. Es sei denn, der Kunde kann belegen, dass der entstandene Schaden 30% der Kaufsumme untertrifft.

 

§ 3 Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Euro, wenn nicht anders angeführt, exklusiv der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den Liefer- und Zahlungsbedingungen von Glanz und Zauber, die der Auftraggeber mit seiner Auftragserteilung anerkennt. Der Auftraggeber ist verpflichtet die eigene MwSt- Nummer bzw. USt-Id- Nummer anzugeben.

Bei einem Bestellwert unter 1500.- € wird ein Mindermengenzuschlag von 50% erhoben.

Lieferungen erfolgen zu den vereinbarten Preisen. Wird kein Preis ausdrücklich vereinbart, so gilt die aktuelle Preisliste von Glanz und Zauber. Der Besteller hat innerhalb einer angemessenen Frist die Rechnung zu prüfen. Reklamationen der Rechnungsstellung nach Ablauf von 3 Monaten werden nicht mehr berücksichtigt.

Der Auftraggeber zahlt bei Bestellung 25% des Kaufpreises an. Erst bei Eingang dieser Abschlagszahlung beginnt die Produktion durch Glanz und Zauber. Nach Lieferung der bestellten Waren (3 Monate nach eingegangener Abschlagszahlung) ist die Restforderung innerhalb von 10 Tagen zu begleichen. Die Zahlungen sind ohne Skonti und sonstige Abzüge per Vorkasse zu leisten, solange keine andere Zahlungsmodalität schriftlich vereinbart ist. Zahlungen erfolgen ausschließlich per Überweisungen auf das Konto von Glanz und Zauber.

 

§ 4 Lieferung und Lieferverzug

Die Lieferung erfolgt, wie bereits oben erwähnt, 3Monate nach Zahlungseingang der Abschlagszahlung. Der Auftraggeber erhält eine Bestätigung mit dem voraussichtlichen Liefertermin. Die Liefertermine oder Fristen sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es sei denn, diese sind zwischen dem Auftraggeber und uns ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden. Sofern unter den Parteien nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung der bestellten Ware an die durch den Auftraggeber mitgeteilte Lieferadresse. Der Auftraggeber ist gehalten, die Lieferadresse auf allen von Glanz und Zauber ausgestellten Bestätigungen und Annahmeerklärungen zu überprüfen und Glanz und Zauber von Fehlern oder Unvollständigkeiten unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Soweit eine Lieferung an den Auftraggeber nicht möglich ist, weil diese Lieferunmöglichkeit vom Auftraggeber zu vertreten ist, insbesondere weil dieser zum Lieferzeitpunkt nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen werden kann, obwohl diesem der Lieferzeitpunkt mit angemessener Frist angekündigt wurde, trägt der Auftraggeber eventuelle Kosten für diese erfolglose Anlieferung.

Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Auftraggeber erforderlich.

Falls wir eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Frist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus einem anderen Grund in Verzug geraten, so ist der Auftraggeber berechtigt und verpflichtet uns eine Nachfrist von 4 Wochen zu setzen. Ansprüche auf Schadenersatz infolge verzögerter Lieferung sind ausgeschlossen. Wenn wir die Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so ist der Auftraggeber berechtigt vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Umstände der höheren Gewalt oder Nichtverfügbarkeit der Leistung, welche die fristgerechte Lieferung erschweren oder unmöglich machen, geben uns das Recht, entweder unsere Leistung nach Beseitigung der Behinderung zu erbringen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. In einem solchen Fall werden wir den Auftraggeber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung werden wir unverzüglich erstatten. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist unsere Haftung jedoch auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

 

§ 5 Gefahrübergang bei Versendung

Die Lieferung erfolgt frei Lager unversichert und unfrei. Fracht-, und Speditionskosten gehen zu Lasten des Auftraggebers, bzw. des Empfängers. Die Gefahr des Untergangs der Ware geht mit Zurverfügungstellung, bzw. mit der Abgabe an ein Versandunternehmen auf den Auftraggeber über.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Zwischen den Vertragsparteien wird hinsichtlich der von Glanz und Zauber gelieferten Ware ein erweiterter Eigentumsvorbehalt vereinbart. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Glanz und Zauber. Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung der Ware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Das Recht zur Weiterveräußerung des Auftraggebers erlischt im Falle des Zahlungsverzuges oder der Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Glanz und Zauber berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Zugriffe Dritter auf Waren, die im Eigentum von Glanz uns Zauber stehen, sind Glanz und Zauber unverzüglich anzuzeigen. Kosten, die durch solche Zugriffe entstehen, wie etwa durch die Durchführung von Drittwiderspruchsklagen o.ä., hat der Auftraggeber zu tragen. Die aus dem Weiterverkauf oder aus sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Auftraggeber bereits jetzt in vollem Umfang an Glanz und Zauber ab.

 

§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge

a)         Gewährleistung

Wir leisten Gewähr für Mängel der Ware. Normaler, gebrauchstypischer Verschleiß, ebenso wie vorzeitige Abnutzung durch untypischen Gebrauch (etwa unter ungewöhnlich erhöhter Belastung) sind keine Mängel. Die Zusicherung von Eigenschaften oder Übernahmen von Garantien ist für uns nur insoweit verbindlich, wie diese dem Auftraggeber schriftlich bestätigt werden. Ist der Auftraggeber Unternehmer, so leisten wir für ein Jahr ab Auslieferung Gewähr. Die Gewährleistung besteht nicht für Mängel, die nicht rechtzeitig angezeigt worden sind. Glanz und Zauber leistet nach Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Wählt der Auftraggeber nach Scheitern der Nacherfüllung wegen eines Mangels den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Anspruch auf Schadensersatz zu. Sonderbestellungen sind vom Umtausch ausgeschlossen! Die Kosten für die Rücksendung trägt der Auftraggeber. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen!

b)         Anzeige von Mängeln

Der Auftraggeber ist verpflichtet, jede Lieferung sofort nach Erhalt auf äußerliche Beschädigungen, Falschlieferung oder Fehlmengen zu kontrollieren. Diese Mängel müssen Glanz und Zauber schriftlich innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt der Ware mitgeteilt werden. Transportschäden sind beim Lieferanten anzuzeigen und durch diesen bestätigen zu lassen. § 377 des Handelsgesetzbuchs (HGB) bleibt unberührt.
Geringfügige Abweichungen von Farbe und/oder Qualitäts- und Leistungsabweichungen begründen keinerlei Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung. Ebenso bleiben geringfügige Änderungen der Form, anderen geringfügigen optischen Änderungen sowie Verbesserung der Qualität durch Glanz und Zauber vorbehalten. Vom Umtausch generell ausgeschlossen sind bereits getragene (über eine einmalge Anprobe hinausgehend / wie im Ladengeschäft üblich), gereinigte oder vom Kunden geänderte bzw. nachträglich reparierte Ware.

 

§ 8 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

 Dieser Vertrag und das sich daraus ergebende Rechtsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CSIG).

Gerichtsstand Straubing

 

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten sie eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. 

 


 

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